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In der Neurologie werden vor allem Erkrankungen des zentralen Nerven­systems, z.B. Schlaganfall. Schädel-Hirn-Verletzungen, Morbus Parkinson, Querschnittslähmungen, Multiple Sklerose u. a. behandelt.

In der Folge kommt es häufig zu Störungen


Des Gedächtnisses

Der Aufmerksamkeit

Der visuellen Wahrnehmung (Sehstörungen trotz Brille)

Der Handlungsplanung (Gewohntes gelingt nicht wie früher)

Des emotionalen Erlebens

Des Verhaltens (sie selbst oder andere kennen Sie nicht so)


Wir sind spezialisiert diese Störungen ergotherapeutisch

zu behandeln.

Die erste Phase ergotherapeutischer Unterstützung findet

 in vielen Fällen in der Rehabilitationsklinik.

In der ambulanten Weiterbehandlung passen wir  alle  

erforderlichen Therapiemaßnahmen Ihren konkreten

Bedürfnissen an.

Wir führen die Therapie auf ärztliche Verordnung auch in ihrer häuslichen Umgebung, ggf. auch am Arbeitsplatz durch.

Dies bringt Ihnen viele Vorteile wie. Sie üben z.B. neue Verhaltensstrategien in Ihrem Lebensumfeld ein. Sie ersparen sich beschwerliche Wege. Ihre Angehörigen können auf Wunsch leicht in die Therapie einbezogen werden.


Wir wenden folgende ergotherapeutische Behandlungsmethoden an:

 

Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnen normaler Bewegungen


Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmun­gen/sensorische Integration


Verbesserung der zentral bedingten Störungen von Grob- und Feinmotorik zur Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen einschließlich der Verbesserung von Gleichgewichtsfunktionen


Verbesserung von neuropsychologischen Defiziten und Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnis oder Lese-Sinn-Verständnis, das Nachvollziehen von Teilschritten einer Handlung, das Erkennen von Gegenständen oder das Erfassen von Räumen, Zeit und Personen


Erlernen von Ersatzfunktionen


Entwicklung und Verbesserung der sozio-emotionalen Fähigkeiten u. a. in den Bereichen der emotionalen Steuerung, der Affekte oder der Kommunikation


Training von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbstständigkeit


Beratung bezüglich geeigneter Hilfsmittel und Änderungen im häuslichen und beruflichen Umfeld, ggf. Herstellung und Anpassung von Hilfsmitteln




Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, greifen wir auf die verschiedenen Behandlungsansätze zurück, wie z.B. nach Bobath, Affolter, Johnstone, PNF, Perfetti, oder andere.


Die Verordnung erfolgt durch Allgemeinärzte und Neurologen. Die ergotherapeutische Behandlung ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Sie wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt. Eine Eigenbeteiligung wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.