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In der Neurologie werden vor allem Erkrankungen des zentralen Nervensystems, z.B. Schlaganfall. Schädel-Hirn-Verletzungen, Morbus Parkinson, Querschnittslähmungen, Multiple Sklerose u. a. behandelt.
In der Folge kommt es häufig zu Störungen
Des Gedächtnisses
Der Aufmerksamkeit
Der visuellen Wahrnehmung (Sehstörungen trotz Brille)
Der Handlungsplanung (Gewohntes gelingt nicht wie früher)
Des emotionalen Erlebens
Des Verhaltens (sie selbst oder andere kennen Sie nicht so)
Wir sind spezialisiert diese Störungen ergotherapeutisch
zu behandeln.
Die erste Phase ergotherapeutischer Unterstützung findet
in vielen Fällen in der Rehabilitationsklinik.
In der ambulanten Weiterbehandlung passen wir alle
erforderlichen Therapiemaßnahmen Ihren konkreten
Bedürfnissen an.
Wir führen die Therapie auf ärztliche Verordnung auch in ihrer häuslichen Umgebung, ggf. auch am Arbeitsplatz durch.
Dies bringt Ihnen viele Vorteile wie. Sie üben z.B. neue Verhaltensstrategien in Ihrem Lebensumfeld ein. Sie ersparen sich beschwerliche Wege. Ihre Angehörigen können auf Wunsch leicht in die Therapie einbezogen werden.
Wir wenden folgende ergotherapeutische Behandlungsmethoden an:
Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnen normaler Bewegungen
Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen/sensorische Integration
Verbesserung der zentral bedingten Störungen von Grob- und Feinmotorik zur Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen einschließlich der Verbesserung von Gleichgewichtsfunktionen
Verbesserung von neuropsychologischen Defiziten und Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnis oder Lese-Sinn-Verständnis, das Nachvollziehen von Teilschritten einer Handlung, das Erkennen von Gegenständen oder das Erfassen von Räumen, Zeit und Personen
Erlernen von Ersatzfunktionen
Entwicklung und Verbesserung der sozio-emotionalen Fähigkeiten u. a. in den Bereichen der emotionalen Steuerung, der Affekte oder der Kommunikation
Training von Alltagsaktivitäten im Hinblick auf die persönliche, häusliche und berufliche Selbstständigkeit
Beratung bezüglich geeigneter Hilfsmittel und Änderungen im häuslichen und beruflichen Umfeld, ggf. Herstellung und Anpassung von Hilfsmitteln
Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, greifen wir auf die verschiedenen Behandlungsansätze zurück, wie z.B. nach Bobath, Affolter, Johnstone, PNF, Perfetti, oder andere.
Die Verordnung erfolgt durch Allgemeinärzte und Neurologen. Die ergotherapeutische Behandlung ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Sie wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt. Eine Eigenbeteiligung wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.